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    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    V2026.01 • Gültig ab 26/01/2026

    1. Identifikation des Herausgebers

    Die Softwaredienste der Fullyn Suite (nachfolgend die "Dienste") werden von HIGH TEE SRL herausgegeben, einer Gesellschaft nach belgischem Recht mit Sitz in Rue de Hayen 23, 4130 Esneux, Belgien, eingetragen bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen unter der Nummer BE 0768 470 622 (nachfolgend "Fullyn").

    Büroadresse: 66B, Rue du Perréon, 4141 Louveigné, Belgien

    Kontakt-E-Mail: info@fullyn.com

    Diese AGB gelten ausschließlich für professionelle Kunden (B2B).

    2. Zweck und Geltungsbereich

    Diese Bedingungen regeln den Zugang, das Abonnement und die Nutzung der Fullyn Dienste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

    • Fullyn Core: Plattform zur Zentralisierung und Nutzung von Daten aus verbundenen Assets (IoT, Telematik, Ausrüstung), hauptsächlich für Integratoren und Telematikanbieter bestimmt, mit einem Abrechnungsmodell basierend auf der Anzahl verbundener Assets.
    • Fullyn Field: Verwaltung von Außendienstoperationen, Zeiterfassung, Aktivitäten und Mobilität.

    Der Kunde abonniert die Dienste über:

    • • eine Bestellung;
    • • eine Online-Aktivierung;
    • • oder jede andere von Fullyn akzeptierte Vertragsunterstützung.

    Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und einem spezifischen Vertrag (Abonnementvertrag, Anhänge, Bestellung) haben letztere Vorrang.

    3. Zugang zu den Diensten

    3.1 Art der Dienste

    Dienste werden als fernzugängliche Software (SaaS) über das Internet bereitgestellt.

    Fullyn gewährt dem Kunden ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht, das strikt auf seine internen beruflichen Bedürfnisse beschränkt ist.

    3.3 Kostenpflichtige Editionen (Pro)

    Kostenpflichtige Module werden mit einer Bemühungspflicht bereitgestellt, im Rahmen kontinuierlicher Verbesserung der Dienste.

    Kein Mindest-Service-Level (SLA) ist garantiert, es sei denn, es ist ausdrücklich vertraglich festgelegt.

    4. Rolle und Verantwortung von Fullyn

    4.1 Management-Assistenz-Tool

    Die Dienste stellen Management- und Rückverfolgbarkeits-Assistenztools dar.

    Fullyn ersetzt in keiner Weise die gesetzlichen, sozialen, steuerlichen oder regulatorischen Verpflichtungen des Kunden, insbesondere in Bezug auf:

    • • Lohnabrechnung und Arbeitszeit;
    • • Sozial- oder Steuererklärungen;
    • • Einhaltung des Arbeitsrechts.

    4.2 Daten und Konnektivität

    Fullyn lehnt jede Verantwortung ab im Falle von:

    • ungenauen, unvollständigen oder fehlerhaften Daten, die vom Kunden oder seinen Nutzern eingegeben wurden;
    • Nichtverfügbarkeit oder Ausfall von Kommunikationsnetzwerken (4G, 5G, GPS, Internet), die die Synchronisierung oder den Zugang zu den Diensten beeinträchtigen;
    • Streitigkeiten zwischen dem Kunden und seinen Mitarbeitern oder Subunternehmern basierend auf Daten aus den Diensten.

    Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Sicherung, Integrität und Nutzung seiner Daten.

    5. Haftung und Begrenzung

    5.1 Haftungsbeschränkung

    Die Gesamthaftung von Fullyn aus allen Gründen zusammen ist strikt begrenzt auf den Gesamtbetrag, der vom Kunden für den betreffenden Dienst während der zwölf (12) Monate vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlt wurde.

    5.2 Ausschlüsse

    Fullyn kann unter keinen Umständen für indirekte, Folge- oder immaterielle Schäden haftbar gemacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

    • Umsatzverlust;
    • Datenverlust;
    • Geschäftsverlust;
    • entgangener Gewinn.

    6. Finanzielle Bedingungen

    6.1 Abrechnungsmodelle und anwendbare Tarife

    Je nach abonniertem Dienst erfolgt die Abrechnung:

    • pro Benutzer (insbesondere für Fullyn Field);
    • pro verbundenem Asset (insbesondere für Fullyn Core).

    Genaue Merkmale (Stückpreis, Volumen, Häufigkeit) werden in der Bestellung oder dem anwendbaren kommerziellen Angebot definiert.

    Die anwendbaren Tarife sind die zum Zeitpunkt des Abonnements oder der Verlängerung gültigen.

    Launch- oder Aktiontarife können angeboten werden. Diese Tarife gelten nur für die Dauer des abonnierten Abonnements und stellen keine Verpflichtung von Fullyn dar, diese Bedingungen bei der Verlängerung beizubehalten.

    6.2 Häufigkeit und Startdatum

    Das Wirksamkeitsdatum der Abrechnung hängt vom abonnierten Dienst ab:

    a) Fullyn Field

    Die Abrechnung für Fullyn Field beginnt am effektiven Datum der Vertragsunterzeichnung, Online-Annahme oder Zahlung, wobei das früheste Datum gilt.

    Dieses Datum bildet das Startdatum des Abonnements, unabhängig vom Datum der ersten tatsächlichen Nutzung. Die Abrechnung kann monatlich oder jährlich erfolgen.

    b) Fullyn Core

    Die Abrechnung für Fullyn Core basiert auf der Anzahl verbundener Assets.

    Jede Aktivierung oder Verbindung eines Assets während eines bestimmten Monats führt zur Abrechnung ab dem ersten Tag dieses Monats, wobei jeder begonnene Monat vollständig fällig ist.

    6.3 Tarifänderungen

    Fullyn behält sich das Recht vor, ihre Tarife am Ende jeder Abonnementperiode zu ändern.

    Jede Tarifänderung wird dem Kunden per E-Mail mit einer Kündigungsfrist von mindestens dreißig (30) Tagen vor dem Verlängerungsdatum mitgeteilt.

    Bei Ablehnung der neuen Preisgestaltung kann der Kunde sein Abonnement vor Inkrafttreten des neuen Tarifs gemäß Artikel 8 kündigen. Wird innerhalb dieser Frist nicht gekündigt, gilt der Kunde als die neuen Tarife akzeptiert.

    7. Entwicklung der Dienste

    Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass sich die Dienste sowohl funktional als auch technisch weiterentwickeln können.

    Im Falle der Entfernung einer wesentlichen Funktionalität, die ein bestimmendes Element des Abonnements darstellt, kann der Kunde den betreffenden Dienst bei Fälligkeit ohne Strafe kündigen.

    8. Laufzeit und Kündigung

    8.1 Vertragslaufzeit

    Dienste werden auf unbestimmte Zeit abonniert.

    Die Abrechnungsfrequenz (monatlich oder jährlich) stellt eine Zahlungsmodalität und keine separate Vertragsperiode dar. Am Ende jeder Abrechnungsperiode wird das Abonnement automatisch zu den zum Verlängerungsdatum gültigen Tarifen verlängert.

    8.2 Kündigung durch den Kunden

    Der Kunde kann sein Abonnement jederzeit mit einer Kündigungsfrist von mindestens dreißig (30) Tagen vor Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen.

    Die Kündigung wird am Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam. Keine Erstattung ist für einen begonnenen Zeitraum fällig.

    Die Kündigung muss per E-Mail an info@fullyn.com erfolgen.

    8.3 Kündigung durch Fullyn

    Fullyn behält sich das Recht vor, den Zugang zu den Diensten von Rechts wegen und ohne Vorankündigung auszusetzen oder zu kündigen, im Falle eines schwerwiegenden Vertragsbruchs oder Zahlungsverzugs, der nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach einer Mahnung behoben wurde.

    9. Geistiges Eigentum

    Die Dienste, Software, Marken, Inhalte und zugehöriges Know-how bleiben das ausschließliche Eigentum von Fullyn.

    Kein geistiges Eigentumsrecht wird unter diesen Bedingungen an den Kunden übertragen.

    10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Diese AGB unterliegen belgischem Recht.

    Jeder Streit bezüglich ihrer Auslegung oder Ausführung fällt unter die ausschließliche Zuständigkeit der Unternehmensgerichte von Lüttich (Belgien).

    ⚠️ 11. Odoo Integrations-Haftungsausschluss

    Fullyn Field ist eine mobile Anwendung, die von HIGH TEE SRL entwickelt wurde und deren Eigentum ist.

    Sie kann über ein von Fullyn bereitgestelltes Integrationsmodul mit Odoo-Instanzen verbunden werden.

    Fullyn ist ein unabhängiger Softwareherausgeber und ist weder mit Odoo S.A. verbunden noch von ihr unterstützt oder gesponsert.

    Jede verbundene Odoo-Instanz muss gemäß den Bedingungen von Odoo S.A. oder ihrer offiziellen Partner legal lizenziert sein.

    Odoo® ist eine eingetragene Marke von Odoo S.A. Fullyn und seine Produkte sind nicht mit Odoo S.A. verbunden.

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